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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s M8., Eislingen / BW | 537736 | ||
Datum | 22.01.2009 10:52 MSG-Nr: [ 537736 ] | 34305 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino 1. NUR für den "Hofbetrieb" (also ohne jedes Risiko). Hier sind nach einer Gefährdungsbeurteilung reduzierte Anforderungen (u.a. behält der Träger seine Maske) umgesetzt. So handhaben wir das seit letztem Jahr ebenfalls, allerdings reinigen und Desinfiziern wir die Masken nach der Übung. Geschrieben von Ulrich Cimolino 2. NUR für die Heißausbildung. Hier gelten entsprechend ERHÖHTE Anforderungen an die Prüfungen (u.a. verkürzte Fristen). Zu diesem Thema ist bei uns noch keinen geeignete Lösung gefunden worden. Hier wird die Ausbildung mit den "normalen" Geräten durchgeführt die danach ganz Gereinigt und Überprüft werden. wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten | ||||
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