Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Notfalltasche für Sicherungstrupp entworfen-was nun? | 48 Beiträge |
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 538650 |
Datum | 26.01.2009 11:54 MSG-Nr: [ 538650 ] | 20557 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hoi.
Geschrieben von Sven NiclasWie ist das zu verstehen? Mitnutzung der PA vom Sicherungstrupp oder spezieller PA für den Zurettenden?
Spezieller PA für den zu Rettenden. Das Problem ist, dass es eigentlich derzeit keine (oder nur eine?) wirklich zugelassene Lösung für die Mitführung von wirklicher Fremdluft gibt. Selbst das Mitführen eines kompletten PA ist ja eigentlich keine Anwendung für die eben jenes geprüft wurde. Und das bedeutet je nach Auslegung eben, dass das Gerät so auch dafür nicht verwendet werden darf.
Ziemlich leidige Geschichte :-(
mfg
Ingo
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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
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