Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Notfalltasche für Sicherungstrupp entworfen-was nun? | 48 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 538652 |
Datum | 26.01.2009 11:58 MSG-Nr: [ 538652 ] | 20735 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Ingo HornDas Problem ist, dass es eigentlich derzeit keine (oder nur eine?) wirklich zugelassene Lösung für die Mitführung von wirklicher Fremdluft gibt.
Zu der Tasche von Dräger gibt es unterschiedliche Auskunftsstände zum Stand der Zulassung, ausserdem noch weitere Fragen zur sicheren Anwendung (Anstoßschutz).
Und: Wo ist der dafür zugelassene PA? Macht aber nichts, weil wie Du ja schreibst...
Geschrieben von Ingo HornSelbst das Mitführen eines kompletten PA ist ja eigentlich keine Anwendung für die eben jenes geprüft wurde. Und das bedeutet je nach Auslegung eben, dass das Gerät so auch dafür nicht verwendet werden darf.
:-(
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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