Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Notfalltasche für Sicherungstrupp entworfen-was nun? | 48 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 538821 |
Datum | 26.01.2009 19:57 MSG-Nr: [ 538821 ] | 20097 x gelesen |
Feuerwehr
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Atemschutzgeräteträger
Hi,
Geschrieben von Henning KroneNur wie schaut es hier mit Zulassung für den Bereich FW aus?
Dazu mal ein Auszug aus einem im Entstehen begriffenen Büchlein:
Gelegentlich wird von Seiten der „Anwender“ die Meinung vertreten, dass Fluchtgeräte , d.h. Behältergeräte mit Druckluft für die Selbstrettung (z.B. nach DIN EN 1146 bzw. DIN EN 402) oder auch Selbstretter auf Basis von Chemikaliensauerstoff sowie Kurzzeitpressluftatmer („Erkundungsgeräte“) als Rettungsgerät ausreichend seien. Diese Geräte zeichnen sich im Allgemeinen durch geringe Baugröße und begrenzte Einsatzdauer (ca. 10-15 min) aus.
BILD: Fluchtgeräte
Hierzu ist festzustellen, dass diese geringen Einsatzzeiten nicht als geeignet für den Einsatz im Rahmen der Rettung von verunfallten AGT angesehen werden müssen, da es hierbei Unwägbarkeiten zu berücksichtigen gilt, welche größere Atemluftreserven für längere Rettungsarbeiten nötig machen. Davon abgesehen ist auch festzuhalten, dass Fluchtgeräte nicht für Rettungseinsätze vorgesehen sind, sondern eben nur für die eigenständige Rettung, wie der Name schon sagt. So finden sich in der Berufsgenossenschaftlichen Regel 190 (BGR 190), welche die gewerbliche Nutzung von Atemschutzgeräten regelt, folgende Hinweise.
„Die Begriffe „Selbstretter“ und „Fluchtgerät“ werden in der Atemschutzpraxis gleichbedeutend nebeneinander verwendet. Darunter versteht man Atemschutzgeräte, die dem Benutzer die Flucht aus Bereichen mit schadstoffhaltiger Umgebungsatmosphäre ermöglichen. (…) Geräte für die Selbstrettung dürfen nur für die Flucht verwendet werden, weil sie die Anforderungen, die an Arbeits- und Rettungsgeräte gestellt werden, nicht ausreichend erfüllen.“
Folglich verbietet sich der Einsatz dieser Geräte für Zwecke der Kollegenrettung.
mkG
Adrian Ridder
atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 - Infos zum Programm online
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