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Stärke und Ausstattungsnachweis
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1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
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Technisches Hilfswerk
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaUnterschied LF 16-TS ?30 Beiträge
AutorUwe 8S., Biblis / Hessen539020
Datum27.01.2009 14:34      MSG-Nr: [ 539020 ]13063 x gelesen

Geschrieben von Jürgen WenzelDurch deine Darstellung erweckst Du den Eindruck, als gäbe es keine Regeln mehr, was aber einfach falsch ist. Die STAN ist noch immer unsere Bibel.

Mit dem Protest habe ich schon (fast) gerechnet. Richtig ist natürlich, dass die STAN als Norm verbindlich ist. Mir als einfacher Helfer an der Basis fällt halt auf, dass die Verbindlichkeit dieser Norm in vielen Einzelfällen immer wieder in Frage gestellt wird. Beispiele (große wie kleine, munter gemischt und jedes aus einem anderen Ortsverband):

(1) An einem KFZ gemäß STAN (kein ÖGA-Auto) ist die Stoßstange defekt. Als Ersatzteil wird die "zivile" Stoßstange montiert, nicht die THW-Version. Ab sofort rollt das Auto ohne Halterung für die Fahne bei Kolonnenfahrt, obwohl selbige laut STAN vorgesehen ist. Begründung: Das zivile Ersatzteil war halt billiger.

(2) Ein Einsatzfahrzeug wird ausgesondert und ist zu ersetzen. Die STAN sieht eigentlich so etwas wie einen GKW2 vor, die Prototypen des MzKW liegen noch in ferner Zukunft. Als Ersatz bekommt der OV einen LKW mit Wechselpritsche. Dem OV, welcher offensichtlich damit zufrieden ist, möge selbiges Auto gegönnt sein, nur hat die reale Beschaffung recht wenig mit der STAN (Bibel?) zu tun.

(3) Ein Satz Schere-Spreizer ist zu ersetzten. Gerade ist das Anti-Terror-Paket im THW aktuell. Aus dem Anti-Terror-Paket soll ein Neuer Satz beschafft werden. Dummerweise darf aus dem Anti-Terror-Paket aber keine STAN-Ausstattung bezahlt werden. Also werden Schere und Spreizer eine Nummer größer gekauft und entsprechen somit nicht der STAN und dürfen beschafft werden.

(4) Wo wir gerade beim Anti-Terror-Paket sind: Es wurden 132 Satz große Hebekissen, Kernbohrer, Plasmaschneider etc... gekauft, daraus wurden dann später beim nächsten Neukonzept 66 schwere Bergungsgruppen. Dennoch waren zum Zeitpunkt der Beschaffung diese Teile alle nicht in der STAN, einige sind nachträglich zu STAN-Ausstattung geworden. Also haben wir uns unsere Bibel passend umgeschrieben.

(5) Dann wären da noch die Mastkraftwagen. Bei einem Unternehmen sind einige KFZ mit weit ausfahrbarem Mast vorhanden, werden jedoch nicht mehr benötigt. Das THW übernimmt diese mit der Absicht, selbige zu verwenden. Die Idee dahinter ist ja nicht einmal falsch. Selbige Fahrzeuge sind mittlerweile auch in der STAN, jedoch habe ich hier wirklich den Eindruck, dass die STAN (unsere Bibel?) an das zufällig gerade verfügbare Material angepasst wurde. Keinesfalls wurde eine STAN geschrieben und danach dann Ausstattung beschafft.

(6) Nun haben wir noch nicht diskutiert, welchen Spielraum die STAN selbst schon lässt, was die Verwendung von vorhandener Ausstattung angeht. Ein OV mit FGr. Räumen hat auf der STAN-Position des Bergungsräumgerätes einen Unimog stehen mit Schaufel vorne dran (so wie die Schaufel vorne am Traktor des Bauern).

Ich könnte gerne noch weitere Beispiele - große Dinge wie Kleinigkeiten - aufzählen, belasse es aber mal hierbei. Letztlich bleibt aber für mich die Erkenntnis, dass die STAN nur noch eine grobe Empfehlung ist - jedoch jederzeit beliebig variiert werden darf. Irgendwie ist es schon komisch, dass alle drei Monate ein Heft erscheint, in dem neue Autos des THW vorgestellt werden. Wenn nur nach STAN beschafft werden würde, dann wäre das Heft vermutlich bedeutend dünner.

Ob ich nun formuliere "Die STAN ist verbindlich, wir halten uns aber nur Montags dran." oder ob ich nun formuliere "Die STAN empfiehlt Eigenschaften der Ausstattung, es kann aber bedarfsweise auch völlig andere Ausstattung beschafft werden.", was ist der Unterschied?

Gruß
Uwe Stegemann



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