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Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBaulicher Brandschutz gegen mobilen Rauchverschluß33 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)539034
Datum27.01.2009 15:33      MSG-Nr: [ 539034 ]9667 x gelesen

Holla zusammen,

Geschrieben von Josef Mäschledann mache ich letztendlich aus einer unzulässigen Abweichung im Baulichen BS stillschweigend ein zulässige. Das müsste wenn dann auch so in der LBO drinstehen, denn "zulässig" heißt i.d.R. im Verantwortungsbereich des Entwurfsverfassers oder Nachweiserstellers von vorn herein im Brandschutznachweis angegeben. Aber der RSS wird bauordnungsrechtlich nicht erwähnt und ist kein Ersatz für einen dichtschließenden Öffnungsabschluss.

Die unzulässige Abweichung von den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnungen findet meiner Erfahrung nach in so ziemlich den allermeisten Mehrfamiliengebäuden statt. In der Regel sind nämlich keine der baurechtlich geforderten Selbstschließeinrichtungen an den Öffnungsabschlüssen zwischen Treppenraum und Nutzungseinheit vorhanden, wenn nicht brandschutztechnisch qualifizierte Bauprodukte wie feuerhemmende, selbstschließende Abschlüsse vorgeschrieben sind. Und auch bei diesen sind die Selbstschließeinrichtungen oft außer Gefecht gesetzt.
Gegen Dummheit (Planer- und Nutzerseits) ist nun mal kein Kraut gewachsen.

Im Sinne der MBO/LBOs gilt hier Rauchfreihaltung statt Rauchableitung. Der Selbstschließer soll bis zum Einsetzen der wirksamen Löschmaßnahmen den Raucheintrag in den Treppenraum verhindern. Wenn vorhanden und funktionsfähig, kann er das in Verbindung mit der "vollwandigen" ;-) Tür auch.

Was passiert allerdings danach? Die Tür, egal ob brandschutztechnisch qualifiziert oder nicht, stellt den Raumabschluss sicher. Die Feuerwehr hingegen hebt dies auf und setzt ein Bauprodukt mit Sicherheitsanfoderung planmäßig außer Gefecht. Insofern wird die "Abweichung" erst durch die Feuerwehr produziert. Somit ist es nur recht, wenn die Feuerwehr auch Gegenmaßnahmen ergreift, um einen baurechtlich planmäßig nicht vom Brand betroffenen Bereich auch während ihres Einsatzes sauber zu halten.
Bisher wurde die (durch die Feuerwehr kontrollierte, haha ;-)) Rauchausbreitung in den Treppenraum als notwendiges Übel akzeptiert. "Weil man ja sonst nicht in die Nutzungseinheit reinkommt". Klar. Als Gegenmaßnahme waren bisher auch in den LBO`s in den Treppenräumen manuell zu öffnende Fenster in jedem Obergeschoss, ersatzweise die Öffnung an oberster Stelle zur Rauchableitung beim innenliegenden Treppenraum, und der direkte Ausgang ins Freie in der Eintrittsebene als Zuluft baurechtlich akzeptiert.
Wenn wir allerdings das "schützen" von Sachwerten in unserem Wahlspruch und Emblem auch auf nicht unerhebliche Sachwerte wie eine Komplettsanierung Treppenraum beziehen, ist der RSS der richtige Weg. Eine Schadensausbreitung kann IMHO nicht Ziel eines Einsatzes sein, mit dem Verweis "geht nicht anders", wenn es deutlich erkennbar DOCH anders geht.
Erhebt die Feuerwehr Anspruch auf das Treppenraumversauen, dann sind wir bald bei den Biermösl Blousn: Vereinigt hams dann neig`spritzt, ham si selber übertroffn, verbrennt is koa anzigs Hendl, zwanzgtausend san dersoffen!

Dass jedes Gerät einen Ausbildungsaufwand bedeutet und u.U. eine taktische Schulung bzw. ein Überdenken der Vorgehensweisen ist klar. Wenn man allerdings sieht, was in anderen Bereichen für ein wahnsinniger Ausbildungs- und Geräteaufwand betrieben wird, dann ist das für den RRS Peanuts. Ich sehe den RRS durchaus als nicht unerhebliche Maßnahme zum Personenschutz und zur Unterstützung der Personenrettung, somit stelle ich dem mal ganz ketzerisch (und in Erwartung schärfsten Gegenwinds) den Ausbildungs- und Geräteaufwand für einen Atemschutznotfall gegenüber. Verbunden mit der (seltenen) Wahrscheinlichkeit des Atemschutznotfalls gegenüber der erheblichen Anzahl täglicher Wohnungsbrände sollte das zu denken geben. Klar, Schutz anderer Menschenleben gegenüber dem eigenen oder dem des Kameraden ist ja nur zweitrangig, Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd`s andere an!
Wobei der RSS im Bezug auf die Begrenzung verrauchter Bereiche auch eine vorbeugende Maßnahme gegen/bei Atemschutznotfällen sein kann.

Mein Kollege hat mich übrigens vor eineigen Tagen drauf angesprochen, dass in einer "Maus"-Sachgeschichtensendung (? o.ä.) geraten wurde, bei einem Brand die Tür offen zu lassen. Angesichts der fatalen MFH-Brände in Berlin oder Köln der übelste Rat schlechthin. Ist darüber jemandem was bekannt? Da wärs auch für den RSS zu spät.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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