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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFührerscheinkontrolle8 Beiträge
AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen539129
Datum27.01.2009 20:24      MSG-Nr: [ 539129 ]5365 x gelesen

Geschrieben von Bernd LenzGibt es irgendwo Berufsfeuerwehren und/oder Rettungsdienste, wo die Kollegen ihre Fahrerlaubnis vorzeigen müssen?
Ja

§ 21 StVG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.



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 27.01.2009 20:08 Bern7d L7., Emden
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 27.01.2009 20:21 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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 27.01.2009 20:24 Paul7 H.7, Bremen
 27.01.2009 20:34 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 29.01.2009 19:23 Olaf7 G.7, Haiger
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