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Thema | Umgang mit Sprachproblemen | 34 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 539741 |
Datum | 30.01.2009 11:10 MSG-Nr: [ 539741 ] | 10461 x gelesen |
Ich denke da muss man verschiedene Notfallstufen unterscheiden!
a. Wenn es um eine Rettung geht, dann ist es mir primär mal pups, ob er mich versteht oder nicht. Ich werde natürlich versuchen ihm die Maßnahmen klar zu machen. Vorrangig ist für mich hier aber die Rettung. Wenn jemand da ist, der übersetzen kann, dann ok. Ansonsten ist es mir erst einmal egal.
b. Wenn es "nur" um Brandbekämpfung oder um techn. Hilfeleistung geht (Die Person nicht direkt betroffen ist), werde ich bei Bedarf versuchen über die Polizei einen Übersetzer zu bekommen. So sind z. B. in unserem Bereich über den Polizeiführer vom Dienst alle Polizeibeamten verzeichnet, welche im Dienst sind und welche eine entsprechende Fremdsprache sprechen können.
Oftmals hilft einem aber auch Kommissar Zufall weiter und es melden sich entsprechende Landsleute oder man findet welche im näheren Umfeld. Habe auch schon bei einer türkischen Familie geklingelt und gebeten für den Nachbarn zu übersetzen.
Einen offiziellen Dolmetscher werde ich aber 100%ig nicht anfordern (wer bestellt, der bezahlt). Da hat die Polizei ggf. bei Ermittlungen Bedarf. Ansonsten gilt für mich Artikel 23 des BVwVfG "Die Amtssprache ist Deutsch". Die Polizei verfügt bei uns auch über ein digitales Glossar für verschiedene Sprachen (insbesondere mit Fachbegriffen). Darauf könnte man ggf. auf deren Dienststelle auch zugreifen.
Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!
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