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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TSA auf 750kg Basis | 64 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 539824 | ||
Datum | 30.01.2009 20:58 MSG-Nr: [ 539824 ] | 21616 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Markus Weber oder mittels der Suchfunktion hier. Wurde in den Threads zur Führerscheinproblematik schon öfters diskutiert. ;-) Dass das die hier verbreitete Ansicht ist, ist bekannt. Nur ist mir diese Auslegung aus dem FeV-Text nicht zwingend ersichtlich, man könnte IMHO ebensogut die 3,5t-Gespannmasse-Einschränkung auch auf jeglichen Anhängerbetrieb bezogen verstehen. Gibt's da eine juristensprachliche Punkt-vor-Strich-Regel im Sinne von Einschränkungen vor Aufzählung/Fallunterscheidung oder hat sich beim vorliegenden Satz mehr oder minder willkürlich die 750kg-geht-immer-Auslegung durchgesetzt? Gruß, Thorben | ||||
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