Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | TSA auf 750kg Basis | 64 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 539825 |
Datum | 30.01.2009 21:11 MSG-Nr: [ 539825 ] | 21502 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Fahrerlaubnisverordnung
Geschrieben von Thorben GruhlGibt's da eine juristensprachliche Punkt-vor-Strich-Regel im Sinne von Einschränkungen vor Aufzählung/Fallunterscheidung oder hat sich beim vorliegenden Satz mehr oder minder willkürlich die 750kg-geht-immer-Auslegung durchgesetzt?
Ich habe letzte Woche im Landratsamt meine Verlängerung CE beantragt. Neben den knapp 200 Euronen, die der Spass insgesamt kostete hat es mir eine kleine Wartezeit in der Führerscheinstelle des LRA eingebracht. Auf den dort ausgehängten Plakaten war es wie oben erklärt.
Leider habe ich keinen Kommentar zur FeV vorliegen, habe aber im Oktober bei einem stud. jur. in solch einem Werk geblättert, auch dort ist es so erklärt worden wie ich oben beschrieben habe.
Eine kurze Recherche im Netz führte zum gleichen Ergebnis. Zur juristischen Punkt-vor-Strich-Regel müsste Sven oder Katja was sagen - keine Ahnung.
Gruß, Markus
Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)
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