Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Bürger mit Blaulicht und Horn Fahren....?? | 16 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Ilmenau / Thüringen | 540147 |
Datum | 01.02.2009 19:30 MSG-Nr: [ 540147 ] | 8087 x gelesen |
Drehleiter mit Korb
Tanklöschfahrzeug
Drehleiter mit Korb
Straßenverkehrsordnung
Drehleiter mit Korb
Hallo, ich hab eine Diskussion mit einem Arbeitskolegen gehabt das ein angenommener Wohnhausbrand betände, die Freiwillige Feuerwehr wird alamiert einige Fahrzeuge sind zum einsatzort unterwegs(LF16/12,Tlf16/25)Der Fahrzeugpark beinhaltet noch weitere Fahrzeuge DLK 23/12, TLF 20/40S, MTW,ELW.
Das Problem was ich mit dem Kollegen hatte war zum wenig Kräfte bzw Maschinisten(Großfahrzeuge)/Gruppenfüher vorhanden sind, er meinte das ich in einem "Notfall" die Fahrzeuge mit Martinshorn und Blaulicht zur Einsatzstelle bewegen darf und in einem "Notfall" von sämtlichen Regeln abgewichen werden darf. Ich erklärte ihm das ohne den jeweiligen Führerschein Beispielsweise die DLK nicht bewegt werden kann/darf und schon gar nicht mit Einsatzhorn(Fahrten mit Sondersignal sind ja im §35 StVO geregelt?)und er meinte daraufhin "in Bayern dürfen FFWler Fahrzeuge bis 7,5 t mit Führerschein Klasse b Fahren"jedoch wie eine "Normale" DLK ab 14 t oder?
jedo ließ sich der mann nicht überzeugen das ich bzw fremde Personen im Notfall Feuerwehrfahrzeuge bewegen dürfen die weit über die Führerscheingrenze hinaus gehn, sie vieleicht nicht Fahren können und das mit blauem Blinklicht und Martinshorn. Wie kann ich ihm eindeutig beweisen das es in ganz Deutschland und auch in Bayern nicht so ist?
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| 01.02.2009 19:30 |
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Flor7ian7 B.7, Ilmenau | |