News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bürger mit Blaulicht und Horn Fahren....?? | 16 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 540247 | ||
Datum | 02.02.2009 07:56 MSG-Nr: [ 540247 ] | 4200 x gelesen | ||
Frag ihn doch einfach mal, ob er einem wildfremden auf der Straße anhalten würde, damit er sein Auto mitsamt Familie in den Urlaub fährt. Klingt mindestens genauso konstruiert passt aber recht genau. Grundsätzlich dürfte die StVO greifen, zumindest wenn dort drin steht, dass man zum Führen eines Fahrzeugs den entsprechenden Führerschein braucht. Sich auf den rechtfertigenden Notstand zu berufen ist da definitiv der falsche Ansatz. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|