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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAufwandsentschädigung Jugendwart16 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen540264
Datum02.02.2009 10:42      MSG-Nr: [ 540264 ]7371 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Tobias Josef RieschHat sich da jemand in Bayern schon mal Gedanken hierzu gemacht?
K. A., allerdings findest du mittels googlen unter dem Stichwort "Entschädigungssatzung Feuerwehr" unzählige Beispiele deutscher Feuerwehren.

Gibts Empfehlungen oder gar feste Sätze in anderen Bundesländern?
In Sachsen sind in der Feuerwehrverordnung Obergrenzen festgelegt:
"§ 13
Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen
(1) Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Gemeindewehrleiter beträgt monatlich höchstens 100 EUR. In Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern soll für je angefangene 10 000 Einwohner ein Zuschlag von monatlich höchstens 20 EUR gewährt werden.
(2) Ortswehrleiter erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich höchstens
60 EUR.
(3) Stellvertreter der Gemeinde- und Ortswehrleiter erhalten eine Aufwandsentschädigung entsprechend dem Umfang ihrer Tätigkeit. Sie darf die an die Gemeinde- und Ortswehrleiter zu zahlenden Aufwandsentschädigung nicht übersteigen. Nimmt der Stellvertreter die Aufgaben im vollen Umfang wahr, erhält er ab dem dritten Tag der Vertretung für die Zeit der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe wie der Gemeinde- oder Ortswehrleiter. Dabei ist die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 anzurechnen.
(4) Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte und andere Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus ehrenamtlich tätig werden, können eine Aufwandsentschädigung von monatlich höchstens 50 EUR erhalten.
(5) Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Ausbilder der Feuerwehren, die die Befähigung für diese Tätigkeit durch erfolgreiche Teilnahme an den entsprechenden Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule oder einer vergleichbaren Ausbildungsstätte der Feuerwehr erworben haben, beträgt höchstens 11 EUR je geleistete Ausbildungsstunde. Die Aufwandsentschädigung für Helfer der Ausbilder beträgt höchstens 5,50 EUR je geleistete Ausbildungsstunde, die sie gemeinsam mit den Ausbildern abhalten."

Quelle: SächsFwVO


MkG Sascha


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 02.02.2009 10:32 Tobi7as 7Jos7ef 7R., Bad Tölz
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