Servus Tobias,
wie bereits schon öfter erwähnt, gab es auch früher schon die Möglichkeit, dass Gemeinden ihre Jugendwarte entschädigen. Nur leider haben sie dies mit dem Hinweis, dass im Gesetz nur der Gerätewart steht bisher nicht gemacht. Daher kommt nun in der Aktualisierung vom März 2008 unter z.B. auch der Jugendwart zur Sprache.
Soweit mir bekannt, will sich aber niemand zu ner Empfehlungen durchringen, um ja keinen Präzedenzfall zu schaffen. Im Prinzip kannst du nur zu Deiner Gemeinde/Stadt gehen und mittels eines formlosen Antrages auf diese "neue/alte" Möglichkeit hinweisen und um entsprechende Berücksichtigung/Entschädigung bitten.
Ich hab mir schon mal Gedanken darüber gemacht, bin aber für meine Wehr auch noch zu keinem passablen Ergebnis gekommen.
Ich denke auch, dass sich da nicht einfach problemlos, Sätze/Lösungen aus anderen Bundesländern übernehmen lassen, da ja jedes Land hier eigene Regelungen hat. Einzig fällt mir z.B. eine 1/4 Regelung zur Entschädigung des Kommandanten der jeweiligen Wehr (entspricht auch z.B. 1/2 der stv. Kdt-Entschädigung) je nach Fahrzeugeingruppierung in A und B-Fahrzeuge ein.
Ich vermute mal stark, dass sich die meisten Gemeinden nach dem Motto "was, nocheiner der Geld will!" aus der Affäre ziehen und den Antrag ablehnen. Es ist ja kein muss nach dem Gesetz sondern ein können.
Beste Grüße
Tom
und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung!
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