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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteile zu Feuerwehr | 12 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 540887 | ||
Datum | 04.02.2009 22:17 MSG-Nr: [ 540887 ] | 3946 x gelesen | ||
Hallo Thorsten! Rechtskunde ist immer ein gutes Thema. Allerdings würde ich mit grundlegenderen Dingen anfangen und erst mal Zusammenhänge und Grundlagen schaffen. Die Bearbeitung von Urteilen birgt gewisse Risiken. Die benannte CD ist eine gute Sache. Allerdings gibt sie nur Leitsätze wieder. Diese kann man aber nicht einfach verallgemeinern. Die für die Verallgemeinerung wichtigen Begründungen kann man dort leider nicht nachlesen. Solche Urteile gelten grundsätzlich immer nur für die Parteien zwischen denen das Urteil gesprochen wird. Urteile erklären nicht allgemein irgendwelche rechtlichen Dinge, sondern wenden das Recht auf einen ganz konkreten Fall und nur auf diesen an. Insofern ist der Sachverhalt von ganz entscheidender Bedeutung und zwar auch wenn er nur in Nuancen abweicht kann das Ergebnis schon ein ganz anderes sein. Das heißt man sollte schon sehr genau wissen, was man davon verallgemeinern kann und was eben nicht. Daher sind die allgemeinen Ausführung wie in dem roten Heft m.E. für die Ausbildung durch Rechtslaien für Rechtslaien besser geeignet, als Urteile. Such Dir lieber ein paar abstrakte Themen: §§ 27, 28 FSHG NRW und mach was zu, wie man dabei rechtssicher vorgeht. Da haben die Leute mehr von. Gruß Sven | ||||
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