Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Motorsäge im Arbeitskorb | 22 Beiträge |
Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 540891 |
Datum | 04.02.2009 22:36 MSG-Nr: [ 540891 ] | 6804 x gelesen |
Gesetzliche Unfallversicherung
Bürgerliches Gesetzbuch
Hallo,
Geschrieben von Peter Lieffertz GUV-I 8556
Da sind Arbeitskörbe nirgendwo erwähnt
Geschrieben von Peter Lieffertz GUV-V C51
Auch hier sind Arbeitskörb nicht erwähnt.
Falls Du das sichere Abstützen und den sicheren Stand meinst, so ist auch das Festklemmen zwischen den Oberschenkeln als sicheres Abstützen nach GUV und Herstellervorgaben anzusehen.
Ein Arbeitskorb ist ein sicherer Stand gemäß BGB 1 Baumarbeiten.
Auch in dieser Vorschrift, die die Arbeiten vom Arbeitskorb aus explizit regelt ist ein solches Verbot nicht zu finden.
Geschrieben von Peter Lieffertz GUV-I 8624
Hier ist das Starten außerhalb des Arbeitskorbes beispielhaft genannt, Es sind auch andere sichere Möglichkeiten zulässig. Diese Vorschrift regelt nur die Ausbildung und die Ausbildungsinhlte, Vorgaben wie die Geräte zu handhaben sind werden hier nicht getroffen
Gruß!
Hagen
Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle.
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