Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Notfalltasche für Sicherungstrupp entworfen-was nun? | 48 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 541013 |
Datum | 05.02.2009 12:05 MSG-Nr: [ 541013 ] | 20778 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Ich habe hier so ziehmlich alle Einträge zu dem Thema gelesen, die ich im Grunde auch alle sehr gut, richtig und wichtig finde.
Was mich etwas stört, ich bin jetzt mal etwas provokativ sind die Anmerkungen zur Zulassung einer Rettungstrupptasche bzw. eines Rettungs-PA.
Ich weiss nicht, muss hier in Deutschland wirklich für alles und jeden eine Zulassung vorhanden sein? Nicht dass ich grundsätzlich gegen Zulassungen bin, aber was wird denn hier mit dem PA anders gemacht, außer dass es in einer Tasche anstatt auf dem Rücken getragen wird.
Es gibt doch im Handel schon Taschen fertig zu kaufen, z.B. bei Rescuetec das Modell Wiesbaden, und die sind mit Sicherheit nicht schlecht. Warum das Rad also neu erfinden, weiterentwickeln o.k.
Ich denke mit den in den letzen Jahren aufgekommenen Rettungstaschen, -boxen, -mulden etc. für den Sicherungstrupp sind wir auf dem richtigen Weg und weitaus besser ausgestattet als früher "ohne" alles. Aber braucht man dafür dann wirklich extra eine Zulassung?
Wenn es in Zukunft wirklich eine genormte zugelassene Rettungstruppausrüstung gibt, heisst das, dass alle Feuerwehren, die in den letzten Jahren etwas angeschafft, selbst entwickelt haben ihren Kram wegschmeißen können und neu kaufen müssen?
Ich weiss nicht, es geht doch darum, einen verunfallten Trupp zu retten, wenn dies erfolgreich passiert, fragt da hinteher jemand ob die Ausrüstung dafür zugelassen war?
Soviel ich weiss gibt es ja niergends bisher eine Vorschrift, dass ein Rettungstrupp mit einer solchen Tasche ausgerüstet sein muss. Heisst das dann auch, wenn die Rettung eines verunfallten Trupps dann schief geht, jemand zu Schaden kommt, sind die Verantwortlichen dann besser dran, wenn der Rettungstrupp mit "Nichts" ausgerüstet war als mit einer Tasche die keine Zulassung hatte?
Ich tue mich manchmal schwer, mich mit solchen Normen, Zulassungen, Gesetzen etc. abzufinden. Solange doch die Ausrüstung und das Vorgehen mit solchen Innovationen verbessert wird, und damit die Chance einen Trupp lebend aus einer Lage zu befreien, ist es doch egal ob es dafür eine Zulassung gab oder nicht.
Nehmt meinen Beitrag bitte nicht allzu ernst, in der Beziehung bin ich vielleicht ein kleiner Revoluzer und muss mich letztendlich eh damit abfinden, in usnerem Vorschriftenwald zurecht zukommen.
Gruß Markus
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