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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gehobener Dienst -> Entwicklung des Stellenmarktes? | 99 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 541047 | ||
Datum | 05.02.2009 13:52 MSG-Nr: [ 541047 ] | 33928 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Lars Rieck Im Rahmen des Praktikums kann die Praktikantin/derPraktikant Leistungsnachweise erwerben, die mit erfolgreichem Abschluss des Studiums Hazard Control für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes befähigen. Hat man damit die Ausbildung zum g. D. abgeschlossen oder kann man damit die Ausbildung zum g. D. beginnen? Falls letzteres der Fall ist: Was ist, wenn man das Praktikum nicht bei einer Feuerwehr, sondern bspw. in der Industrie absolviert? MkG Sascha | ||||
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