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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal? | 108 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 541054 | ||
Datum | 05.02.2009 14:22 MSG-Nr: [ 541054 ] | 49544 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Das wissen wir aber nicht. Wenn die Meldung lautet, dringende Wohnungsöffnung, dann muss ich diesen Einsatz als Notfall sehen. Richtig, wenn ich keine weiteren Informationen habe. Wenn ich allerdings weiß, dass die Person schon seit Tagen, Wochen oder gar Monaten in der Wohnung liegt, ist es für mich mehr als fraglich, ob dies eine Vorgehensweise rechtfertig, die eigentlich für Einsätze mit wirklicher Dringlichkeit (Minutenrelevanz!) gedacht sind: Sondersignal, Öffnung von Türen unter Inkaufnahme größerer Zerstörung. Ich hatte auch schon (nicht nur einmal) die Situation, dass z.B. während einem Telefongespräch ein Patient kollabierte. Das ist dann ein Notfall! Volle Zustimmung - ist aber eine völlig andere Situation. In dieser sind natürlich Sondersignal, Aufbrechen der Tür usw. angebracht. Hierbei erwartete ich allerdings von jeder Feuerwehr, falls sie zuerst eintrifft, dass sie sofort, d. h. ohne auf RD oder Polizei zu warten sich Zugang verschafft und erste Hilfe leistet. Umgekehrt darf auch hier RD und Pol nicht warten, bis FW da ist, sondern muss mit eigenem Mitteln (Brechstange u. ä.) einen Zugang versuchen. MkG Sascha | ||||
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