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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 541132 | ||
Datum | 05.02.2009 17:54 MSG-Nr: [ 541132 ] | 12789 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Patricia Klott Also sprich, er darf eigentlich nicht _einfach mal so_ in eine Kreuzung einfahren, Aber natürlich hat er das. Geschrieben von Patricia Klott sondern hat sich an die STvO zu halten. Das muss er auch bei Inanspruchnahme von Sonderrechten. Und wenns nur der Inhalt von §35 ist, an den er sich zu halten hat ;) Geschrieben von Patricia Klott Nur Blaulicht ist legendlich ein Hinweis und auch für die Verkehrsteilnehmer kein MUSS, Platz zu schaffen. Das ist ja auch wieder was anderes :-) mfg Ingo -- atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 - Infos zum Programm online. Anmeldung ab sofort möglich!.. die ersten 25% der Plätze sind weg. --- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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