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Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 541133 |
Datum | 05.02.2009 17:55 MSG-Nr: [ 541133 ] | 12737 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo,
Einsatzfahrten nur mit Blaulicht gibt es durch
- Vorgaben der Leitstelle
- Eigenmächtige Verfahrensweise des Fahrers
und wird in Deutschländ täglich viele x-mal praktiziert.
Bei der Polizei gibt es zum Einsatzstichwort "Täter am Werk" keine zusätzlichen Anweisungen, nur die Aufforderung "Anfahrt nur mit Blaulicht" oder "Horn frühzeitig ausschalten", der Rest wird vom GMV des Fahrers erwartet.
Vor allem auch im RD ist es üblich, dass bei Notfallfahrten, z.B. nachts, nur mit Blaulicht gefahren wird, da eh niemand unterwegs ist und man dann auch kein Wegerecht in Anspruch nehmen will.
Geschrieben von Christoph HeitfeldWie ist denn die Rechtslage, wenn sich ein Streifenwagen oder ein RTW oder eine DL nur mit blau in die rote Kreuzung reintasten und es dann zu einem Unfall kommt? Sei es nur ein Blechschaden, weil ein Vorfahrtberechtigter völlig überrascht beim starken Abbremsen die Kontrolle verliert und mit dem Bordstein kollidiert oder ein Verkehrsschild plättet. Wer ist schuld?
Bei Fahrten nur mit Blaulicht muss sich die Fahrweise zweifelsfrei dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern anpassen, es darf eben nichts passieren. Notfalls bei einer unübersichtlichen Rotlichtkreuzung stehen bleiben bis man grün hat. Dauert doch eh nur wenige Sekunden.
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
www.firehelmets.info
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| 05.02.2009 14:18 |
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Mark7us 7D., Laub (Lkr. Regensburg) Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal? | |