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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge | ||
Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 541134 | ||
Datum | 05.02.2009 18:00 MSG-Nr: [ 541134 ] | 12759 x gelesen | ||
Geschrieben von Patricia Klott Er hat kein Sonderecht, Also sprich, er darf eigentlich nicht _einfach mal so_ in eine Kreuzung einfahren, sondern hat sich an die STvO zu halten Falsch, gemäß §35 STVO hat das Sonderrecht nicht mit Blaulicht und/oder Sondersignal zu tun. Man muss lediglich zum Kreis der Berechtigten gehören und es muss zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe dringend erforderlich sein. Geschrieben von Patricia Klott Nur Blaulicht ist legendlich ein Hinweis und auch für die Verkehrsteilnehmer kein MUSS, Platz zu schaffen Das stimmt soweit: Sehe ich ein Fahrzeug "nur" mit Blaulicht hinter mir, muss ich gemäß §38 STVO keinen Platz machen. Ich wäre aber schön blöd, wenn ich es nicht trotzdem tun würde... Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | ||||
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