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Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 541141 |
Datum | 05.02.2009 18:38 MSG-Nr: [ 541141 ] | 12563 x gelesen |
Geschrieben von Gerhard PfeifferEinsatzfahrten nur mit Blaulicht gibt es durch [...]
- Eigenmächtige Verfahrensweise des Fahrers
und wird in Deutschländ täglich viele x-mal praktiziert.
Ist mir bekannt, habe ich selbst auch schon etliche Male so praktiziert, insbesondere Nachts. Einsatzfahrten nur mit Blaulicht waren aber auch gar nicht mein Thema, sondern lediglich die mögliche versuchte Inanspruchnahme von Wegerechten ohne Signalhorn.
Geschrieben von Gerhard PfeifferNotfalls bei einer unübersichtlichen Rotlichtkreuzung stehen bleiben bis man grün hat. Dauert doch eh nur wenige Sekunden.
Einverstanden. Ich setze sogar noch einen oben drauf: warum denn nur bei unübersichtlichen Rotlichtkreuzungen? Mit Querverkehr doch auch an übersichtlichen Kreuzungen. Oder andersrum: wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist, muss ich auch kein Wegerecht einfordern und fahre nur mit Blaulicht oder von mir auch auch ganz ohne über eine rote Ampel, sofern die Voraussetzungen für diese Inanspruchnahme von Sonderrechten vorhanden sind. Sobald andere Verkehrsteilnehmer da sind, darf ich (theoretisch) ohne Signalhorn nicht über eine rote Ampel fahren - selbst wenn mir alle winken, man hätte mich gesehen. Denn da reicht bei aller Vorsicht genau der eine, der mich nicht gesehen hat. Mit Horn und der gebotenen Vorsicht sähe das in meiner Sicht als juristischer Laie wieder ganz anders aus - aber Horn ist ja einsatztaktisch nicht geboten.
Zusammengefaßt: mir ist in der ganzen Türöffnungsdiskussion mehrere Male die Nennung von drei möglichen Varianten übel aufgestoßen:
- ganz ohne
- mit Blaulicht und Horn
- und nur mit Blaulicht (als Variante für offensichtlich mittelschwere Fälle, bei denen man nicht so genau weiß, was ambach zu sein scheint)
Diese dritte Variante offenbart mir (zusammen mit ca. 10 Jahren Forumserfahrung), dass das Thema Sonder- und Wegerecht nicht richtig verstanden wurde. Und ganz ehrlich: mir tut es um jeden (jungen) Kameraden leid, der es offensichtlich nicht anders beigebracht bekommen hat und der auf einer Einsatzfahrt einen Unfall baut. Wenn da noch offensichtliche Verstöße hinzukommen, die die juristische Nachbereitung für den Kameraden erschweren, dann wird's doppelt schlimm.
Gruß
Christoph
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| 05.02.2009 14:18 |
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Mark7us 7D., Laub (Lkr. Regensburg) Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal? | |