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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge | ||
Autor | Fred8eri8c S8., Monnerich / Kanton Esch | 541212 | ||
Datum | 05.02.2009 23:57 MSG-Nr: [ 541212 ] | 12531 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph Heitfeld Deiner Argumentation zufolge würde ein laufendes Einsatzhorn eine auch für Sonderrechte zu hohe Geschwindigkeit zeitgleich "heilen" - was Quatsch ist. Versteh ich das jetzt falsch oder habt Ihr nicht das Recht schneller zu fahren ohne Blaulicht UND Horn einzuschalten? Wie ich vorher schon erwähnt hatte, in Luxemburg kann man mit Blaulicht alleine auch die Geschwindigkeitsbegrenzung übertreten OHNE das Horn einzuschalten! Die Gesetzgebung ist jedoch ein wenig anders bei uns als bei euch! Ein Beispiel aus meinem Job: In Deutschland fährt das Provida Fahrzeug dem Geschwindigkeitsübertreter etliche Kilometer mit der gleichen (zu hohen) Geschwindigkeit nach, ohne Blaulicht oder Horn einzuschalten! Bei uns ist das nicht möglich! Wenn wir jemanden verfolgen der zu schnell fährt haben wir das Blaulicht anzuschalten! Ob das jetzt mit einem gezeichneten oder banalisierten DKW ist... Einer der Gründe wieso das System nicht bei uns eingesetzt wird... +++ Alles nur meine eigene Meinung +++ www.spm.lu | ||||
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