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Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge |
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 541225 |
Datum | 06.02.2009 00:58 MSG-Nr: [ 541225 ] | 12328 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Frederic StringaroVersteh ich das jetzt falsch oder habt Ihr nicht das Recht schneller zu fahren ohne Blaulicht UND Horn einzuschalten
Doch.... Um von einzelnen Vorschriften der StVO abweichen zu dürfen, muß zB Feuerwehr sein, einen hoheitlichen Auftrag haben und es muß dringend geboten sein so zu handeln. Das hat mit Blaulicht und Horn gar nichts zu tun...
beispiel a) Die Bundeswehr darf als Armee auf Sonderrechte nutzen, praktisch hat kein Panzer Blaulicht...
Beispiel b) Ein Feuerwehrfahrzeug parkt im Einsatz verbotswidrig, der läßt beim falsch parken auch nicht Blaulicht und Horn laufen...
Geschrieben von Frederic StringaroIn Deutschland fährt das Provida Fahrzeug dem Geschwindigkeitsübertreter etliche Kilometer mit der gleichen (zu hohen) Geschwindigkeit nach, ohne Blaulicht oder Horn einzuschalten!
Eben, solange das Providavehikel nur gegen die Vorschrift über die Geschwindigkeit verstößt, braucht es kein Blaulicht und Horn. Nur wie oben beschrieben "muß Polizei sein", "hoheitlicher Auftrag", "dringend geboten"
Grüße
Lüder Pott
Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...
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| 05.02.2009 14:18 |
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Mark7us 7D., Laub (Lkr. Regensburg) Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal? | |