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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 541237 | ||
Datum | 06.02.2009 01:29 MSG-Nr: [ 541237 ] | 12275 x gelesen | ||
Geschrieben von André Döring Wegerecht war ein mal z.B. durch eine "Anwohner-Frei-Straße" zu fahren. Nein, Wegerecht ist das Recht uber ein fremdes Grundstück zu einem anderen Grundstück gelangen zu dürfen- leider wird es immer mit StVO §38 in Verbindung gebracht - ist genau genommen falsch... Anwohner - frei = vermutlich "Gesperrt für KFZ aller Art" + "Anlieger frei" Wenn ich solch ein Verbot übertreten will, brauche ich nur Sonderrechte nach §35. § 38 fordert andere Verkehrsteilnehmer auf frei Bahn zu schaffen... hat damit nichts zu tun... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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