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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge | ||
Autor | Andr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen | 541239 | ||
Datum | 06.02.2009 01:36 MSG-Nr: [ 541239 ] | 12243 x gelesen | ||
Ja kann sein, da es da Wegerecht diesbezüglich ja wie geschrieben seit vielen zig jahren nicht mehr gibt...Geschrieben von Lüder Pott Nein, Wegerecht ist das Recht uber ein fremdes Grundstück zu einem anderen Grundstück gelangen zu dürfen- leider wird es immer mit StVO §38 in Verbindung gebracht - ist genau genommen falsch... Aber das mit dem Wegerecht ist ja auch nur am Rande aufgetaucht. Lasse mich da gerne belehren. Über wegerecht haben wir noch nicht so viel lamentiert. www.feuerwehr-bad-honnef.de | ||||
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