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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 541243 | ||
Datum | 06.02.2009 01:40 MSG-Nr: [ 541243 ] | 12189 x gelesen | ||
Geschrieben von André Döring Aber das mit dem Wegerecht ist ja auch nur am Rande aufgetaucht. Hey, im Kern geht es in diesem gesamten Thread seit der Abspaltung nur um das eine, nämlich um das - nicht einforderbare - Wegerecht bei Einsatzfahrten nur mit Blaulicht. Sonderrechte haben mich da eigentlich erst einmal nicht die Bohne interessiert. Naja, jetzt aber wirklich ab ins Bett. Gruß Christoph | ||||
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