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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 541265 | ||
Datum | 06.02.2009 08:41 MSG-Nr: [ 541265 ] | 12239 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo zum Felde Der Fahrer ist für das Fahrzeug verantwortlich. Der StVo ist völlig egal wer auf dem Beifahrersitz platz genommen hat. Sag mal liest du eigentlich alles? Natürlich entscheidet der Frzg-Führer ob es eine Wegerechtsfahrt wird. Der StVo ist das zurecht relativ Hupe. Wissen über die Durchführung der Wegerechtsfahrt sollte der Maschnist ja aus seiner Ausbildung mitbringen ;-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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