News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 541321 | ||
Datum | 06.02.2009 13:53 MSG-Nr: [ 541321 ] | 12235 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Lieffertz Natürlich entscheidet der Frzg-Führer ob es eine Wegerechtsfahrt wird. Ich kenne das aus meinem Bereich (RD) eigentlich so das die Leitstelle und nach Patientenkontakt der Führer sagt ob Sonderrechte (nicht Weger.) genutzt werden sollen. Der Fahrer ist dafür verantwortlich diese z.B. durch Blaulicht und ggf. Horn anzuzeigen sowie ggf. Wegerechte in Anspruch zu nehmen. Gruß Ingo | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|