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Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 541351 |
Datum | 06.02.2009 17:26 MSG-Nr: [ 541351 ] | 12192 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hi,
Geschrieben von Christoph HeitfeldWie ist denn die Rechtslage, wenn sich ein Streifenwagen oder ein RTW oder eine DL nur mit blau in die rote Kreuzung reintasten und es dann zu einem Unfall kommt? Sei es nur ein Blechschaden, weil ein Vorfahrtberechtigter völlig überrascht beim starken Abbremsen die Kontrolle verliert und mit dem Bordstein kollidiert oder ein Verkehrsschild plättet. Wer ist schuld?
Überwiegende, wenn nicht sogar ausschließliche Haftung des Sonderrechtsfahrzeug. Habe in meiner Fahrerbelehrungspräsentation auch ein entsprechendes Urteil hierzu.
Sonderrechte tangieren ja nicht die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern richten sich nur an das Sonderrechtsfahrzeug. Heißt eigentlich konkret, du bekommst keine Knolle, weil du über rot fährst (die ab diesem Monat richtig teuer wäre). Die Sonderrechte kehren aber in der Folge keine Vorfahrtsrecht um, d.h. das Feuerwehrfahrzeug hat an der roten Ampel immer noch keine Vorfahrt. Erst das Wegerecht - gerichtet an die anderen Verkehrsteilnehmer - zwingt sie dazu, auf ihr Vorfahrtsrecht zu verzichten. Kein Horn - kein Wegerecht und bei einem Unfall damit ganz schlechte Karten.
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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| 05.02.2009 14:18 |
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Mark7us 7D., Laub (Lkr. Regensburg) Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal? | |