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Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 541371 |
Datum | 06.02.2009 18:39 MSG-Nr: [ 541371 ] | 12242 x gelesen |
Hallo!
Geschrieben von Katja MidunskyÜberwiegende, wenn nicht sogar ausschließliche Haftung des Sonderrechtsfahrzeug. Habe in meiner Fahrerbelehrungspräsentation auch ein entsprechendes Urteil hierzu.
Sonderrechte tangieren ja nicht die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern richten sich nur an das Sonderrechtsfahrzeug. Heißt eigentlich konkret, du bekommst keine Knolle, weil du über rot fährst (die ab diesem Monat richtig teuer wäre). Die Sonderrechte kehren aber in der Folge keine Vorfahrtsrecht um, d.h. das Feuerwehrfahrzeug hat an der roten Ampel immer noch keine Vorfahrt. Erst das Wegerecht - gerichtet an die anderen Verkehrsteilnehmer - zwingt sie dazu, auf ihr Vorfahrtsrecht zu verzichten. Kein Horn - kein Wegerecht und bei einem Unfall damit ganz schlechte Karten.
Haftung ist eine Sache, für den Fahrer viel interessanter ist aber die Frage des Verschuldens bzw. des vorwerfbaren Verkehrsverstoßes.
Verlangen muss man vom Fahrer sicher, dass er bei einsehbaren Kreuzungen vor dem Konfliktbereich wartet, bis vorfahrtberechtigte Fahrzeuge durchgefahren sind. Bei nicht vollständig einsehbaren Örtlichkeiten wird er sich maximal mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung hineintasten dürfen und muss ebenfalls bei Auftauchen vorfahrtberechtigter Fahrzeuge anhalten.
Nun kann es im ersten Fall durch Erschrecken/Verwirrung anderer immer noch zu Unfällen kommen, im zweiten Fall erscheint das Einsatzfahrzeug für den Vorfahrtberechtigten dann als stehendes Hindernis (welches dazu noch blau blinkt). Auch mit solchen Hindernissen kommt es erfahrungsgemäß schon in einfacheren Situationen zu Unfällen.
Wird man in diesen Fällen (bzw.: in welchen davon?) dem Einsatzfahrer einen Verstoß vorwerfen, oder bleibt es bei der Haftung des Fahrzeughalters aus §§7ff StVG? (neben der anteligen Haftung des bevorrechtigten Fahrers, der in diesen Fällen doch offensichtlich einen Fahrfehler gemacht haben muss?).
Gruß,
Henning
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| 05.02.2009 14:18 |
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Mark7us 7D., Laub (Lkr. Regensburg) Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal? | |