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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 541418 | ||
Datum | 06.02.2009 22:00 MSG-Nr: [ 541418 ] | 12052 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Nur wenn die FF dem selben Amtsleiter untesteht. Das Konstrukt wäre anders vergkleichbarer: Der Amtsleiter bzw. Leiter der Feuerwehr weist die Leitstelle an. Diese gibt die Anweisung an den Fahrzeugführer weiter. Das ist die gleiche Regelung wie bei einer BF (mit eigener Leitstelle). Die BFs Witten und Ratingen werden das vermutlich auch so geregelt haben. | ||||
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