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Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 541424 |
Datum | 06.02.2009 22:41 MSG-Nr: [ 541424 ] | 12035 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von Christian FischerAuch da wird es i.d.R. so sein, daß die jeweilige Gemeinde festlegt, was bei ihr wann alarmiert wird und was wann ausrückt.
Habe ich in BY anders verstanden.
Geschrieben von Christian FischerWas vereinheitlicht wird sind i.d.R. die Alarmstichworte. Aber was dann rollt legt der fest, der den Spaß bezahlen darf. Und das ist die Gemeinde, in der das Schadensereignis stattfindet.
Wenn es so wäre, würde ja dieser Wunsch des Wehrführers über die AAO und Leitstelle umzusetzen sein. Bislang hatte ich bei kleineren FFs auf dem Land eher das Gefühl, dass die unabhängig einer AAO mit allem fahren, was vorhanden ist. Z. B. 4 LFs zum PKW-Brand.
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| 05.02.2009 14:18 |
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Mark7us 7D., Laub (Lkr. Regensburg) Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal? | |