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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal? | 108 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 541428 | ||
Datum | 06.02.2009 23:16 MSG-Nr: [ 541428 ] | 49095 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Tröger Noch ein paar Anmerkungen: Was willst du uns damit sagen? Das FEuerwehreinheiten ohne umfassende Notfallmedizinische Fähigkeiten keine Türen öffnen sollen? Bei der Türöffnung wird es jede Fw-Einheit vermutlich genauso handhaben wie in dem Fall, dass sie bei einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person vor dem Rettungsdienst da sind: Sobald wie es geht dem Patienten so gut sie können Hilfe zu teil werden lassen. Als nächstes möchtest du anmerken, dass bei der Meldung "Verkehrsunfall eingeklemmte Person" grundsätzlich: - Die nächste Kfz-Werkstatt zu alarmieren ist, falls die Feuerwehr den Patienten nicht aus dem Auto bekommt - grundsätzlich die Tauchergruppe alarmiert wird, wenn nicht auszuschliesen ist dsas das Fahrzeug sich im oder am Wasser befindet? - ob jede Feuerwehr die zum Verkehrsunfall fährt mit medizinischem Material (AED, Sauerstoff usw) ausgestattet ist und mit entsprechendem Personal ausgestattet ist, damit sofort nach dem eine zugangsmöglichkeit vorhanden ist mit Maßnahmen auf Niveau des Rettungsdienstes begonnen werden kann? (Denn der Rettungsdienst könnte beim Verkehrsunfall ja nach der Feuerwehr eintreffen) - Ob die Polizei auch bereits versucht dem Betroffenen zu Helfen wenn sie vor der FEuerwehr da ist? - Ob der Rettungsdienst mit Bordmitteln versucht zugang zum Patienten zu bekommen um ihm Hilfe zuteil werden zu lassen wenn er vor der Feuerwehr da ist? Manuel | ||||
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