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Thema | Anfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung... | 72 Beiträge |
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 541440 |
Datum | 07.02.2009 08:55 MSG-Nr: [ 541440 ] | 11969 x gelesen |
Hi,
Geschrieben von Katja MidunskyAber wenn man mit rechtzeitig vorher eingeschaltetem Horn (Blaulicht ja sowieso) an der Sichtlinie mit Schrittgeschwindigkeit und Bremsbereitsschaft ankommt, ggf. anhält und sich vergewissert, dass wirklich alle mich gesehen und vor allen Dingen auch VERSTANDEN haben, dass ich jetzt Vorrang habe, halte ich es für fast ausgeschlossen, dass es dann zu entsprechenden Kollisionen kommen kann.
Richtig. Und wer sich so verhält und das verstanden hat, für den gibt es auch keinen Grund ausschließlich nur mit Horn zu fahren, aber das wollen manche halt nicht verstehen.
Geschrieben von Katja MidunskyAch ja, Urteil war übrigens OLG Köln aus 1995. Tenor sinngemäß: Ein FwFahrzeug, das nur mit Blaulicht ohne Horn über eine rote Ampel fährt haftet zu 100%...
Ist für mich selbstverständlich, obwohl ich mich in so weit nicht daran halte, dass ich z.B. nachts an der verwaisten Kreuzung auch kein Horn einschalte (wenn links und rechts definitiv kein Vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug kommt). Tagsüber bei roter Ampel = nur mit Horn. Signalhorn eben immer dann wenn es Sinn macht, und der Fahrer muss eben wissen, was er wann zu machen hat.
MkG.
Christof
http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg
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| 05.02.2009 14:18 |
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