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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Bedarf an Notarztsystem - Will ich auch haben | 80 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 541539 | ||
Datum | 07.02.2009 18:02 MSG-Nr: [ 541539 ] | 18399 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Osnabrügge nur weil das Teil schon so alt ist, verliert es nicht an Gültigkeit. Man sollte aber auch überlegen, wer das damals in welchem Geist und nach welchen Erlebnissen geschrieben hat. Und da hat bestimmt bei den Worten "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" an die gleiche Hilfsfrist im Rettungsdienst gedacht. Oder in Fragen des Steuerrechts. Da ging es um wesentliche Dinge des Lebens, welche auf den scherzhaften Erfahrungen der vorangegangenen Diktatur begründet waren. Und das ist es, was ich meine. Wenn wegen jedem Scheiß das Grundgesetz bemüht wird, wenn das Bundesverfassungsgericht über Alltagsfragen urteilen muß (z.B. Pendlerpauschale: Ich hätte damit leben können, diese nicht mehr zu bekommen, wenn der Gesetzgeber es bewußt so will), dann wird sich irgend wann keiner mehr darum scheren, was damit wirklich gemeint war. Das ist meine große Angst. Geschrieben von Jan Osnabrügge Stehst Du in einem Arbeitsverhältnis? Wie würdest Du den Spruch Deines Chefs na der erhaltenen Kündigung denn finden: ”Und Herr Fischer,daß das was wir vor vielen Jahren (im Arbeitsvertrag) aufgeschrieben haben, hat doch seine Gültigkeit lange verloren......und tschüss. Du kannst davon ausgehen, daß genau dieses in Deutschland gelebte Realität ist... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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