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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachsen-Anhalt arbeitet an der Rente für freiw.Feuerwehrangehörige | 10 Beiträge | ||
Autor | Domi8nic8 W.8, Nohra / Thüringen | 541542 | ||
Datum | 07.02.2009 18:09 MSG-Nr: [ 541542 ] | 3715 x gelesen | ||
Herzinfarkt Geschrieben von Christian Fischer War ja auch kein Unfall im Sinne des SGB. Für diese Fälle hat man dann eine BErufsunfähigkeitsversicherung, dernn der HI kann auch beim Treppensteigen oder Einkaufen im privaten Bereich kommen. schon richtig, kurios ist nur stirbt man an einen Herzinfarkt während des Einsatzes oder danach zahlt die FUK. Ein weitere Aussage eines FUK-Mitarbeiters war, wenn der Feuerwehrmann gesund war und aus heiteren Himmel einen Infarkt im Einsatz bekommen hat und dieses durch ein Gutachten bestätigt wurde das der "Stress" im Einsatz ein auslösender Faktor war, wird der Infarkt als Unfall behandelt. Gab wohl in Bayern und Niedersachsen schon Zahlungen + Rente nach Infarkt im Dienst. Unseren Kameraden ist zum Verhängnis geworden das sein ehemaliger Hausarzt in seinen Unterlagen was von einem höhren Colesterinwert stehen hatte, leider gab er diese Info nicht an den Kameraden weiter bzw. klärte ihn nicht über die Risken auf. Geschrieben von Christian Fischer Streiche Wochenendfeuerwehr - setze gar keine Feuerwehr. Wollte nicht gleich Schwarzmalerei betreiben , aber du hast recht. Werden dann Zustände wie in Norwegen. Gruß Dominic Mitglied in der FFw Nohra und FFw Bad Berka | ||||
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