Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | UVV Fw für Wettkämpfe, war: Welche Jacken , | 21 Beiträge |
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 541963 |
Datum | 09.02.2009 10:29 MSG-Nr: [ 541963 ] | 5760 x gelesen |
Infos: | 09.02.09 UK-BW: "Versicherte Tätigkeiten"
|
Landesfeuerwehrverband
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Landesfeuerwehrverband
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrverband
Naja ich kann da nur für RLP sprechen, nach Vorgaben des LFV ist die Schutzausrüstung für Leistungsabzeichen vorgeschrieben und auch Einhaltung der UVV wird explizit hingewiesen
Leistungsabzeichen RLP
So und zu Thema Versicherungen ist auf der Hompage des LFV folgendes zu finden:
Die Freiwilligen Feuerwehren sind über ihre Gemeinden bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach gegen Unfall gesetzlich versichert. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Diese Versicherung umfasst aber nur die Tätigkeiten nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 2. 11. 1981 (LBKG) wie Einsätze, Übungen und öffentliche Veranstaltungen.
Zusätzliche Unfallversicherung
nach § 13 Abs. 8 LBKG
Nach § 13 Abs. 5 LBKG haben die Gemeinden als Träger der Feuerwehr die ehrenamtlichen Feuerwehrleute zusätzlich gegen Unfall im Feuerwehrdienst zu versichern. Hierdurch sollen die bei einem Unfall auftretenden Nachteile und zusätzlichen Kosten ausgeglichen werden.
Da das Gesetz nur die generelle Verpflichtung zur Unfallversicherung nicht aber deren Umfang und Höhe enthält, wurde auf Betreiben des LFV mit Unterstützung des Ministeriums des Innern und für Sport zwischen dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und der GVV Kommunal-Versicherung VVaG in Köln 1995 ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Der gleiche Vertrag besteht auch mit der Provinzial-Versicherung in Düsseldorf.
Diese Rahmenverträge dienen den Gemeinden als Grundlage und Anhaltspunkt für die von ihnen abzuschließenden Einzelverträge.
Zu dem dienstlichen Bereich zählen nicht nur Einsätze und Übungen sondern auch Öffentlichkeitsarbeit und Kameradschaftspflege. Der Vertrag kann auf die Jugendfeuerwehren sowie Musik- und Spielmannszüge ausgedehnt werden. Wichtig für Feuerwehrleute ist, dass auch die Spätfolgen einer Rauchvergiftung von dem Vertrag erfasst werden.
Darüber hinaus gibt es eine Versicherung der LFV:
War die Feuerwehr als Verein tätig und ist sie bei ihrem Kreis-, Stadt- oder Regional-Feuerwehrverband Mitglied, kann sie die Haftpflichtversicherung des LFV in Anspruch nehmen
Ein Teil unseres Versicherungsvertrages beinhaltet die Versicherung von Unfällen bei Tätigkeiten der Feuerwehr als Verein oder im Förderverein
Helfer
Da viele Veranstaltungen nur mit feuerwehrfremden/vereinsfremden Personen als Helfer durchzuführen sind, sieht der Vertrag auch eine Unfallversicherung für diese mithelfenden Personen vor. Voraussetzung ist eine eindeutige Verpflichtung zum Dienst, was in der Regel über einen Arbeitsplan erfolgt. Im Gegensatz zu den Mitgliedern ist der Weg von und zur Veranstaltung nicht versichert.
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 08.02.2009 22:21 |
|
Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig Welche Jacken , Hosen und Handschuhe sind noch erlaubt??? | |