Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | UVV Fw für Wettkämpfe, war: Welche Jacken , | 21 Beiträge |
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 542096 |
Datum | 09.02.2009 20:45 MSG-Nr: [ 542096 ] | 5560 x gelesen |
Infos: | 09.02.09 UK-BW: "Versicherte Tätigkeiten"
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Unfallkasse
Feuerwehr-Unfallkasse
Geschrieben von Ulrich CimolinoIn NRW wird zu Beerdigungen von FA z.B. seitens des Leiters der Fw eingeladen und in Uniform aufmarschiert.
Ist das dann Fw-Dienst?
Wenns dabei zu Verletzungen kommt, z.B. als Sargträger für den Toten, ist das ein Unfall im Dienst?
Fakt ist, dass die UK das m.W. anders sieht...
FUK Niedersachsen:
Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem „Unternehmen“ Feuerwehr zusammenhängt und sie somit als versicherte Tätigkeit zu werten ist.
Zu diesen Veranstaltungen zählen z. B. Feuerwehrfeste, Selbstdarstellung der Feuer-wehr beim sogenannten „Tag der offenen Tür“, Osterfeuer oder Veranstaltungen, die der Kameradschaftspflege dienen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass
• die entsprechende Veranstaltung wesentlich den Zwecken der Feuerwehr dient,
• seitens des feuerwehrdienstlich Verantwortlichen als Dienst angeordnet ist und
• dass der Dienst vom ausdrücklichen Willen des Trägers des Brandschutzes getragen wird.
Die Grenzen des Versicherungsschutzes sind immer dann erreicht, wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht mehr in einem inneren Zusammenhang mit der Feuerwehr steht und ü-berwiegend von eigenwirtschaftlichen Interessen geprägt ist, z. B. privates Verweilen im Anschluss an einen Kameradschaftsabend, mehrstündiger Aufenthalt auf einem Fest-platz nach Beendigung eines Umzuges der Feuerwehr. Wann diese Grenzen jeweils erreicht sind, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. Starre Grenzen lassen sich aufgrund der hohen Anzahl von möglichen Fallgestaltungen nicht ziehen. Bei Zweifeln im Einzelfall stehen wir für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Quelle
So makaber es klingt: Bleibt die Frage, ob man eine Beerdigung unter "Kameradschaftspflege" einordnen kann...
--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--
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| 08.02.2009 22:21 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig Welche Jacken , Hosen und Handschuhe sind noch erlaubt??? | |