News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | UVV Fw für Wettkämpfe, war: Welche Jacken , | 21 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 542101 | ||
Datum | 09.02.2009 21:04 MSG-Nr: [ 542101 ] | 5362 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Christi@n Pannier Ausnahmsweise kann Versicherungsschutz bestehen, wenn ein oder mehrere Feuerwehrangehörige vom Wehrführer verpflichtet werden, an einer solchen Feier teilzunehmen. Aus einem Nachruf in der Tageszeitung: Die Feuerwehrangehörigen treffen sich um 13:45 in Uniform am Feuerwehrhaus, um an der Beerdigung teilzunehmen. Unterzeichnet vom Gemeinde- und vom Ortsbrandmeister. Verpflichtung? --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|