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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 542286 | ||
Datum | 10.02.2009 23:08 MSG-Nr: [ 542286 ] | 50544 x gelesen | ||
...wenn man das Ganze betrachtet, schon.... Wenn bei extremer Wetterlage der Verkehr zum Erliegen kommt, weil ein Großteil der Vehikel nicht mehr automobil ist, dann betrifft das auch die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Praktisch können die Hilfsdienste ihren Auftrag nicht mehr durchführen... Von daher kann man sich sowas schon vorstellen. Manchmal sind an kritischen Punkten auch ordnende behördliche Hände nötig...oder massives Eingreifen bevor schlimmeres passiert (Bus oder Tankwagen rutschen in Graben etc.) Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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