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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8S., Celle / Niedersachsen | 542295 | ||
Datum | 10.02.2009 23:36 MSG-Nr: [ 542295 ] | 50491 x gelesen | ||
Solange der (Ober)Bürgermeister das als Aufgabe Feuerwehr(beamten) per Verfügung überträgt (und sie entsprechend ausbildet) gibt es keine Probleme. So könnte/kann die Feuerwehr auch Knöllchen schreiben, Straßen reinigen, Ampeln warten, und und und. Ob die Feuerwehr das dann mit Bleulicht machen darf ist eine andere Frage. Hier ist es leider immer noch anders geartet. Es wird nämlich der Weg frei gemacht, um anderen "Firmen" die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Und das von einer BEhörde die dafür nicht zuständig ist. Andere Frage in diesem Zusammenhang: warum haben dann eigentlich Streufahrzeuge kein Blaulicht und Einsatzhorn? | ||||
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