News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 542309 | ||
Datum | 11.02.2009 00:04 MSG-Nr: [ 542309 ] | 50366 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Semmler Die Feuerwehr fährt voraus und "leiht" Blaulicht und Martinhorn. Erzwingt also die freie Fahrt für den Streudienst. Und das ist ein großer Unterschied! Na ja aber bei entsprechenden Fahrzeugen könnte es die Feuerwehr auch gleich selbst machen. Das Problem ist dabei, dass die Streufahrzeuge auch ein Sonder- aber eben kein Wege- Recht haben. Mal ganz frech gesagt würde ich mal behaupte, dass diese (zumindest hier) bei entsprechender Argumentation sehr schnell ein Wegerecht haben könnten ;-). Gruß Dirk | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|