Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 542346 |
Datum | 11.02.2009 08:53 MSG-Nr: [ 542346 ] | 50338 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Christoph HeitfeldMoin Hubert
Moin Moin - lange nicht mehr gesehen :-)
Geschrieben von Christoph HeitfeldDass Fahrzeuge des Räumdienstes, die unbestritten Sonderrechte haben
Ich denke, das es vielen NICHT klar war, weil sie sich nicht damit beschäftigt haben - wozu auch?
Geschrieben von Christoph HeitfeldDas Problem ist, dass jetzt offensichtlich Feuerwehrfahrzeuge einzig und allein als Straßenräumer vorwegfahren und für die Räumfahrzeuge das Wegerecht einfordern.
Frage 1: dürfen Feuerwehren für andere (=Unberechtigte) Wegerechte einfordern, während sie selbst eigentlich gar kein Wegerecht benötigen?
Frage 2: dürfen Räumdienste Wegerechte mittelbar beanspruchen, obwohl sie diese Möglichkeit gar nicht haben?
Ich mache es kurz, versuche es zumindest.
Polizei begleitet (mit Blaulicht)
a) Politiker in Staatskarossen
b) Kran auf dem Weg zur Einsatzstelle
c) Schwerlasttransporte
d) Abschleppfahrzeuge auf der Autobahn mit Vollsperrung durch den Stau
e)....
Ich denke, das wir "Lebensgefahr" ausschließen, aber diese Beispiele genauso wie die Begleitung der Streufahrzeuge durch die Feuerwehr im Interesser der öffenntlichen Sicherheit und Ordnung ist.
Wenn die Feuerwehr für diese Unterstützung kein Blaulicht nutzen darf, warum dann bei
a) Martinszügen
b) Volksfesten
c) traditionellen Umzügen / Festzügen
d) Karnevalsumzügen
e) ....
Wie gesagt, ich kann an diesem Einsatz in Remscheid nichts Verwerfliches finden. Und ich gehe davon aus, das der Brandschutz nicht nur sicher gestellt war, sondern die Eingreifzeiten durch die besetzten Fahrzeuge der FF sicherlich hätten reduziert werden können.
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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