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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 542351 | ||
Datum | 11.02.2009 08:57 MSG-Nr: [ 542351 ] | 50155 x gelesen | ||
Hallo, meiner Meinung nach werden diese Fragen durch den GMV eindeutig beantwortet. Aber ich will mal eine 3. Frage dazu stellen: Verhalte ich mich gemäß StVVO wenn ich mit ungeeigneter Bereifung unterwegs hängen bleibe und einfach sitzen bleibe? Ich kenne das in anderen Landesteilen so, dass man aussteigt und mit nachbarlicher Hilfe die Steigung überwindet bzw. die Straße räumt damit die Fahrzeuge mit Winterreifen weiter können. Man könnte jetzt natürlich fordern, dass die Polizei eine Kontrolle durchführt und entsprechend Knöllchen verteilt. Gruß Thomas PS Warum verklagst du nicht die Stadt Remscheid und läßt ein Verwaltungsgericht feststellen, ob das rechtens war oder nicht. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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