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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 542353 | ||
Datum | 11.02.2009 09:04 MSG-Nr: [ 542353 ] | 50085 x gelesen | ||
Ich kenne eine Kleinstadt, in der ich bis vor ein paar Jahren gewohnt habe (auch NRW). Diese Stadt hat auch einige Steigungen im Stadtgebiet, wo sich eine wichtige Bundesstraße durchzieht. Wenn es hier zu ähnlichen Verhältnissen kommen sollte wie gestern in Remscheid, dann weiß ich nicht wie es dort gelöst wird. Ich weiß nur was innerhalb der Stadt zur Verfügung steht. a) ein Streifenwagen der Polizei (VW Passat). Polizei ist "nur" Bezirksdienst, ganze zwei Beamte, die auch nur stundenweise Dienst machen. b) Bauhof der Stadt, der zwischenzeitlich als "Stadtwerke" ausgegliedert wurde, aber in öffentlicher Hand ist. Die haben mehrere Räum,- und Streufahrzeuge. c) Freiwillige Feuerwehr mit 18 Fahrzeugen, teilweise allradgetrieben, teilweise sogar Schneeeketten vorhanden. So, nun erkläre mir mal einer wie dieser eine Streifenwagen (falls besetzt) gleichzeitig allen Räum-und Streufahrzeugen Freie Bahn schaffen soll. Frage an die Insider. Wie ist das Verhältniss an Polizeifahrzeugen / Winterdienstfahrzeugen in Remscheid??? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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