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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 542355 | ||
Datum | 11.02.2009 09:09 MSG-Nr: [ 542355 ] | 50428 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph Heitfeld rage 1: dürfen Feuerwehren für andere (=Unberechtigte) Wegerechte einfordern, während sie selbst eigentlich gar kein Wegerecht benötigen? Frage 3: Dürfen Feuerwehren in bestimmten Bereichen sehenden Auges in Kauf nehmen, dass die Folgeprobleme bei "Nichthandeln" größer werden? (in dem Beispiel wäre möglich, dass bekannt ist, dass die Autofahrer so lange fahren, bis alles quer steht, dann kein Räumdienst mehr fahren kann - und am Schluß ggf. sogar auf der Autobahn vom KatS versorgt werden muss, was dann wieder PFLICHT-Aufgabe auch der Fw/Amtes 37 sein kann...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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