Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 542358 |
Datum | 11.02.2009 09:24 MSG-Nr: [ 542358 ] | 50051 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Hubert KohnenMoin Moin - lange nicht mehr gesehen :-)
Tjoah, demnächst wohl wieder etwas öfter, habe beruflich weniger um die Ohren. Heute habe ich sogar Urlaub und müßte eigentlich lernen - aber das kennt man ja, man findet tausend Dinge, die dringender sind. ;-)
Geschrieben von Hubert KohnenWie gesagt, ich kann an diesem Einsatz in Remscheid nichts Verwerfliches finden.
Ich im Grunde auch nicht, ich habe lediglich die aufgetauchten Fragen zusammengefaßt, da ich diese durchaus begründet finde und eine Antwort nicht geben kann - nicht etwa, um irgendjemandem in Remscheid vor's Schienenbein zu treten, sondern schlicht, weil es mich interessiert.
Mir geht es primär darum (ähnlich wie hier), ggfls. vorhandene Mißverständnisse zu klären. Tausend mal geht's gut, auch ohne dass jemand drüber nachgedacht hat, und dann rummst es auf einmal und Unterbrandmeister Meiermüllerschulze am Steuer des LF, seit Jahren ehrenamtlich voll engagiert und ein wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft, hat auf einmal ein juristisches Problem an der Backe, das er sich nie erträumt hat.
Daher meine Fragen! Ich stehe keineswegs auf dem Standpunkt, dass die komplette Feuerwehr fröhlich pfeifend vorm Gerätehaus stehen bleibt, sich das Verkehrschaos ansieht und lächelnd auf ihren Aufgabenkatalog zeigt...
Geschrieben von Hubert KohnenWenn die Feuerwehr für diese Unterstützung kein Blaulicht nutzen darf, warum dann bei
a) Martinszügen
b) Volksfesten
c) traditionellen Umzügen / Festzügen
d) Karnevalsumzügen
e) ....
Das ist Blaulicht hier ist grundsätzlich was anderes als aktive Wegerechtseinforderung für Räum-/Streufahrzeuge, die mit ihren Mitteln nicht weiterkommen. Ich hoffe doch wohl nicht, dass die Feuerwehr bei den o.g. Festivitäten etwas anderes macht, als abzusichern? Dafür benötigt man kein Horn.
Gruß
Christoph
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