Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 542359 |
Datum | 11.02.2009 09:42 MSG-Nr: [ 542359 ] | 50139 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
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gesunder Menschenverstand
Geschrieben von Thomas Edelmannmeiner Meinung nach werden diese Fragen durch den GMV eindeutig beantwortet
Leider, und das ist mein persönlicher Eindruck, ist der GMV nicht immer deckungsgleich mit dem, was letztendlich vor Gericht rauskommt. Dinge, die gut gemeint waren, aber nicht gut gegangen sind, können vor Gericht trotz allerbester Gesinnung mangels rechtlichem Unterbau ganz blöd für den ursprünglichen Helfer ausgehen. Das sagt mir wierum mein GMV, ohne dass ich jetzt ein konkretes Beispiel nennen kann.
Geschrieben von Thomas EdelmannWarum verklagst du nicht die Stadt Remscheid und läßt ein Verwaltungsgericht feststellen, ob das rechtens war oder nicht.
Weil meine Motivation eine gänzlich andere ist und es mir nebenbei bis zu einem gewissen Zeitpunkt trotz der räumlichen Nähe völlig egal ist, was die Feuerwehr Remscheid bei Schneefall macht. Der Zeitpunkt, an dem es mir nicht mehr egal ist, ist der, bei dem ich persönlich betroffen bin:
- entweder als ehrenamtlicher/hauptamtlicher Feuerwehrmann der Stadt XY, der für Räumfahrzeuge den Weg freigekämpft hat, wobei leider aber jemand aus ganz dummen Gründen zu Schaden gekommen ist und jetzt vor Gericht auf Entschädigung klagt
- oder als unbeteiligter Verkehrsteilnehmer, dem ein Feuerwehrfahrzeug in wegerechtskämpfender Mission während des Schneechaos so blöde über den Fuß gefahren ist, dass er für drei Monate beruflich ausfällt
Vorsicht, konstruierte Beispiele, die aber darauf hinauslaufen, dass vor Gericht geprüft wird, ob die Berechtigung für die Einforderung von Wegerechten vorhanden war.
Mir geht es weder darum, mich gegen alle blöden Zufälle abzusichern (dann dürfte ich nicht mehr aus dem Haus) noch darum, irgendwem vor's Schienenbein zu treten. Ich bestreite auch nicht, dass die Feuerwehr in der Pflicht ist, wenn's draußen rundgeht - schon aus Eigeninteresse. Mir geht es lediglich um die Frage: ist das Einfordern von Wegerechten für Unberechtigte durch die Feuerwehr rechtlich in Ordnung?
Gruß
Christoph
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